Art 5 Nr. b) SozSichAbkGBRDVbgGGesetz zu der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit
den Personen, auf die das Abkommen und die Vereinbarung anzuwenden sind, die Vorlage von Formblättern, ärztlichen Bescheinigungen und anderen Schriftstücken…
§ 3 Nr. - SozSichAbkUmsGGesetz zur Umsetzung von Abkommen über Soziale Sicherheit
Artikel 6 Abs. 1 Satz 2 und Artikel 9 des Allgemeinen Abkommens vom 7. Dezember 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über…
Art 4 Abs. 1 SozSichAbk2ErgAbkESPGGesetz zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und dem Ergänzungsabkommen vom 17. Dezember 1975
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vereinbarungen in Kraft zu setzen.
§ 7 Abs. 1 SozSichEUGGesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates folgende Vereinbarungen mit anderen…
Art 2 Nr. 3 SozSichAbkAUSErgAbkGGesetz zu dem Abkommen vom 9. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen ("Ergänzungsabkommen")
die Zuständigkeit der Versicherungsträger oder anderer im Ergänzungsabkommen genannter Stellen und Behörden.