Art 3 SozSichAbkINDG
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 26 Absatz 1 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 6 Absatz 1 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.