Art 3 SozSichAbkSVKG
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Die Tage, an denen das Abkommen nach seinem Artikel 31 Abs. 2 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 9 Abs. 1 in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.