Art 3 SozSichAbkZusAbkZVbg/2USAG
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem das Zweite Zusatzabkommen nach seinem Artikel 2 Abs. 1 sowie die Zweite Zusatzvereinbarung nach ihrem Artikel 2 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.