Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Änderung des Abkommens vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit
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Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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Art 4 SozSichÄndAbkTURG
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