§ 5 SozKiGAbVVerordnung zum Abruf von Kindergelddaten durch Sozialleistungsträger
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Art 3 Abs. 1 SozSichAbkSVKGGesetz zu dem Abkommen vom 12. September 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Slowakischen Republik über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 6 Abs. 1 SozSichAbk2ErgAbkESPGGesetz zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und dem Ergänzungsabkommen vom 17. Dezember 1975
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 3 Abs. 1 SozSichAbkURYGGesetz zu dem Abkommen vom 8. April 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 SozSichAbkSVNGGesetz zu dem Abkommen vom 24. September 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit
Dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.