§ 4 StVOZustV SLVerordnung über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung Vom 21. April 1994
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 ZOZÜVVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Präsidenten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach dem Vermögenszuordnungsgesetz in Verbindung mit dem Zuordnungsergänzungsgesetz auf den Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 StVZOAusnV 35Fünfunddreißigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 VZOZÜVVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 StVOuaVsAusnV 3Dritte Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.