§ 3 SozVersGDVVerordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Sozialversicherung
Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 15. August 1990 in Kraft.
§ 3 SaarGlVVerordnung über die Gleichstellung von aus dem Saargebiet verdrängten Deutschen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 OFDSaarbrAufgVVerordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Saarbrücken
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1977 in Kraft.