2. LADV-Saar — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 13 2. LADV-SaarInkrafttretenZweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland · Vierter Titel § 12Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. § 12