§ 4 SpedKfmAusbV 2004
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Der Ausbildungsbetrieb:
Stellung, Rechtsform und Struktur,
Berufsbildung,
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz;
Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation:
Arbeitsorganisation,
Teamarbeit und Kommunikation,
Informations- und Kommunikationssysteme,
Datenschutz und Datensicherheit;
Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben;
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik;
Speditionelle und logistische Leistungen:
Güterversendung und Transport,
Lagerlogistik,
Sammelgut- und Systemverkehre,
Internationale Spedition,
Logistische Dienstleistungen;
Verträge, Haftung und Versicherungen;
Marketing;
Gefahrgut, Schutz und Sicherheit;
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
Zahlungsverkehr und Buchführung,
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
Qualitätsmanagement.