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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz über das Verbot der Prostitution zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in Zwickau vom 5. November 1997 (SächsGVBl. S. 651), die zuletzt durch die Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 17. Januar 2002 (SächsGVBl. S. 98) geändert worden ist, außer Kraft. Chemnitz, den 5. November 2019 Landesdirektion Sachsen Gökelmann Präsident
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