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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz über das Verbot der Prostitution zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in Chemnitz vom 13. August 1992 (SächsGVBl. S. 431), die zuletzt durch die Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 17. Januar 2002 (SächsGVBl. S. 98) geändert worden ist, außer Kraft. Chemnitz, den 16. Juli 2019 Landesdirektion Sachsen Gökelmann Präsident
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