Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im übrigen Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden ist es verboten, der Straßenprostitution nachzugehen oder diese anzubahnen.
Vom Verbot der Anbahnung der Prostitution nach Absatz 1 ist die Bremer Straße in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr ausgenommen. Diese Ausnahme gilt nicht für die Umgebung des Neuen Katholischen Friedhofes und des Äußeren Matthäusfriedhofes in einer Mindestentfernung von 200 m Luftlinie von der jeweiligen Grundstücksgrenze.
Das in Absatz 2 genannte Gebiet ist auf Karte 5 im Maßstab 1:10 000 als grün unterlegte Grenzlinie dargestellt. § 3 Absatz 2 Satz 2 und 4 gelten entsprechend.
In der Landeshauptstadt Dresden ist jede Form der Prostitution und deren Anbahnung im Freien, in ortsfesten oder beweglichen Einrichtungen aller Art innerhalb…
Im übrigen Stadtgebiet der Stadt Leipzig ist es verboten, der Straßenprostitution nachzugehen oder diese anzubahnen.
§ 3 der Verordnung der Landesdirektion Sachsen über das Verbot der Prostitution zum Schutze des öffentlichen Anstandes und der Jugend in Leipzig…
In der Stadt Chemnitz ist jede Form der Prostitution und deren Anbahnung im Freien, in ortsfesten oder beweglichen Einrichtungen aller Art innerhalb des wie…
Im übrigen Stadtgebiet der Stadt Chemnitz ist es verboten, der Straßenprostitution nachzugehen oder diese anzubahnen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.