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Die Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht in Dienststellen mit in der Regel 5 bis 10 Jugendlichen und Auszubildenden aus 1 Mitglied, 11 bis 30 Jugendlichen und Auszubildenden aus 3 Mitgliedern, 31 bis 60 Jugendlichen und Auszubildenden aus 5 Mitgliedern, 61 bis 120 Jugendlichen und Auszubildenden aus 7 Mitgliedern, mehr als 120 Jugendlichen und Auszubildenden aus 9 Mitgliedern.
Die Geschlechter sollen in der Jugend- und Auszubildendenvertretung entsprechend ihrem Zahlenverhältnis innerhalb der Dienststelle vertreten sein.