Anlage 4 SpFV
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1031 - 1033; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
1. Allgemeines
Im praktischen Teil der Prüfung muss der Bewerber nachweisen, dass er die zur sicheren Führung eines Sportbootes (mit der jeweiligen Antriebsart) auf den Binnenschifffahrtsstraßen oder auf den Seeschifffahrtsstraßen oder allen Schifffahrtsstraßen notwendigen Fahrmanöver und Fertigkeiten beherrscht und zur Anwendung des theoretischen Wissens fähig ist.
Je nach Antriebsart sind Pflichtmanöver und sonstige Manöver durchzuführen. Für jedes Manöver hat der Bewerber zwei Versuche. Bei den sonstigen Manövern werden aus den fünf möglichen drei ausgewählt, von denen zwei ausreichend sein müssen. Aus neun möglichen Knoten werden sieben ausgewählt, von denen sechs ausreichend ausgeführt und erklärt werden müssen.
Beim Erwerb des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen besteht die praktische Prüfung bei Besitz des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen und der Antriebsart mit Antriebsmaschine aus den Pflichtmanövern gemäß Abschnitt I Nummer 1 des Praxisprotokolls.
Fähigkeiten, die beim Erwerb des Sportbootführerscheins für einen Geltungsbereich oder eine Antriebsart bereits erfolgreich geprüft wurden, werden beim Erwerb des Sportbootführerscheins für den anderen Geltungsbereich oder die andere Antriebsart grundsätzlich nicht erneut geprüft. Prüfungsteile (theoretische oder praktische Prüfung), die bei einem Prüfungsausschuss des anderen Verbands durchgeführt wurden, werden nicht anerkannt.
2. Praxisprotokoll
Für die praktische Prüfung ist ein Protokoll nach nachstehendem Muster zu verwenden: Praktische Prüfung zum amtlichen Sportbootführerschein ⃞ Binnenschifffahrtsstraßen ⃞ unter Segel ⃞ mit Antriebsmaschine ⃞ Seeschifffahrtsstraßen mit AntriebsmaschinePrüfung am: Prüfung in:Prüfungsausschuss:Name: Vorname:Geb.-Datum:Inhaber/in Sportbootführerschein Binnenschifffahrtsstraßenmit Antriebsmaschine ⃞ unter Segel ⃞Inhaber/in Sportbootführerschein Seeschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine ⃞I. Fähigkeiten mit Antriebsmaschine I.1 Pflichtmanöver1. Versuch2. VersuchAlle Aufgaben müssen mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.1. Rettungsmanöver unter Maschine (Mensch über Bord) ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend2. Anlegen unter Maschine ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend3. Ablegen unter Maschine ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend4. Steuern nach Kompass (nur bei Seeschifffahrtsstraßen) ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend5. Peilen; Einfache oder Kreuzpeilung (nur bei Seeschifffahrtsstraßen) ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichendErgebnis Pflichtmanöver mit Antriebsmaschine ausreichend ⃞nicht ausreichend ⃞I.2 Sonstige Manöver1. Versuch2. VersuchVon maximal drei Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.1. Kursgerechtes Aufstoppen ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend2. Wenden auf engem Raum ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend3. Steuern nach Schifffahrtszeichen/ Landmarken ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend4. Anlegen einer Rettungsweste/ eines Sicherheitsgurts ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend5. Manöverschallsignal (eins von drei) ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichendErgebnis Sonstige Manöver mit Antriebsmaschineausreichend ⃞nicht ausreichend ⃞II. Fähigkeiten unter Segel II.1 Pflichtmanöver1. Versuch2. VersuchAlle Aufgaben müssen mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.1. Rettungsmanöver unter Segel (Mensch über Bord) ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend2. Anlegen unter Segel ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend3. Ablegen unter Segel ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichendErgebnis Pflichtmanöver unter Segel ausreichend ⃞nicht ausreichend ⃞II.2 Sonstige Manöver1. Versuch2. VersuchVon maximal drei Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.1. Segel setzen/bergen ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend2. Wenden/Halsen ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend3. Anluven/Abfallen ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend4. Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend5. Anlegen einer Rettungsweste/ eines Sicherheitsgurts ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichendErgebnis Sonstige Manöver unter Segel ausreichend ⃞nicht ausreichend ⃞III. Knoten1. Versuch2. VersuchVon maximal sieben verlangten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden.1. Achtknoten ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend2. Kreuzknoten ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend3. Palstek ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend4. Einfacher oder doppelter Schotstek ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend5. Stopperstek ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend6. Webleinstek ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend7. Webleinstek auf Slip ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend8. Rundtörn mit zwei halben Schlägen ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend9. Belegen einer Klampe mit Kopfschlag ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend ⃞ ausreichend ⃞ nicht ausreichend Knoten ausreichend ⃞ Knoten nicht ausreichend ⃞ Unterschrift Knoten-Prüfer/inBegründung bei nicht ausreichendem Ergebnis der Teile I bis III: Praktischer Prüfungsteil mit AntriebsmaschineUnterschrift Prüfer/inbestanden ⃞ nicht bestanden ⃞ Praktischer Prüfungsteil unter SegelUnterschrift Prüfer/inbestanden ⃞ nicht bestanden ⃞