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Für die Spielbankabgabe, die zusätzlichen Leistungen, die Gewinnabgabe und die Ausgleichsabgabe gelten, soweit sich aus diesem Gesetz nichts Abweichendes ergibt, sinngemäß die Vorschriften der Abgabenordnung und der Rechtsvorschriften, die zur Durchführung der Abgabenordnung erlassen sind, in der jeweils geltenden Fassung. Die örtlich zuständigen Finanzämter werden vom für Finanzen zuständigen Ministerium bestimmt.
Die Spielbankabgabe, die weitere Leistung, die Gewinnabgabe und die Ausgleichsabgabe werden durch das Finanzamt verwaltet, in dessen Bezirk sich der Sitz des…
Das für Finanzen zuständige Ministerium übt die Steueraufsicht und die Aufsicht über die zusätzlichen Leistungen aus und erlässt die hierfür erforderlichen…
Die Spielbankunternehmerin oder der Spielbankunternehmer ist verpflichtet, an das Land eine Spielbankabgabe zu entrichten. Spielbankunternehmerin oder…
Das Spielbankunternehmen hat die Spielbankabgabe sowie die zusätzlichen Leistungen jeweils für jede Spielbank spätestens am sechsten Tag des Monats für den…
Für die Verwaltung der Spielbankabgabe ist das Finanzamt Aachen-Stadt hinsichtlich der Spielbank Aachen, das Finanzamt Dortmund-Hörde hinsichtlich der Spielbank…
Das für die Glücksspielaufsicht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.