Verordnung zum Gesetz über Spielplätze (Spielplatzverordnung - SpielplVO) Vom 14. März 1975
Nutzbare Fläche eines Spielplatzes ist diejenige Fläche, die den Kindern zum Spielen zur Verfügung steht; Zugangswege sowie Bepflanzungen mit Sträuchern gehören nicht zur nutzbaren Fläche.
§ 2 SpielplVO
§ 2 SpielplVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen