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Spielplätze sollen möglichst eben sein. Sie sind durch Einfriedungen, Anpflanzungen oder andere geeignete Maßnahmen gegen Anlagen, von denen Gefahren ausgehen können, insbesondere gegen Verkehrs- und Betriebsanlagen, feuergefährliche Anlagen, Stell- und Parkplätze für Kraftfahrzeuge oder Abfallbehälter, abzugrenzen und vor Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen zu schützen.
Spielplätze sind angemessen zu begrünen. Sind sie starker Sonnenbestrahlung ausgesetzt, so müssen sie mit Bäumen bepflanzt oder mit Schatten spendenden Einrichtungen versehen werden. Gegen sonstige Einflüsse der Witterung kann bei Spielplätzen mit einer Größe von mehr als 150 m² eine Überdachung von Teilflächen gefordert werden.
Spielplätze über 400 m2 sind in einzelne Spielbereiche nach Funktion und Spielalter der Kinder so zu unterteilen, dass gegenseitige Beeinträchtigungen vermieden werden.
Auf Spielplätzen mit einer Größe von mehr als 200 m2 soll eine Hartspielfläche angelegt werden.
Die Oberfläche des Spielplatzes ist so herzurichten, dass die Kinder gefahrlos spielen können. Regenwasser, das nicht versickert, muss abgeleitet werden können.
Giftige Sträucher dürfen nicht angepflanzt werden.
Durch ein Hinweisschild ist zu fordern, dass Hunde dem Spielplatz fern zu halten sind.