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Für die Spielbanken ist zuständige Behörde im Sinne des § 50 Nummer 8 des Geldwäschegesetzes die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Spielbank ihren Sitz hat.
Das für die Glücksspielaufsicht zuständige Ministerium übt die Aufsicht über die Spielbanken aus, soweit die Absätze 9 bis 11 nichts anderes bestimmen. Die…
Nach Landesrecht zuständige Stelle im Sinne des § 50 Nummer 9 des Geldwäschegesetzes ist das Landesverwaltungsamt, soweit durch Rechtsvorschriften nichts…
Die Aufsicht über das Spielbankunternehmen übt das Landesverwaltungsamt aus. Gegenstand der Aufsicht sind insbesondere der Schutz der öffentlichen Sicherheit…
Die zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden arbeiten im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben mit anderen Glücksspielaufsichtsbehörden des Landes…
Für die Spielbankabgabe, die zusätzlichen Leistungen, die Gewinnabgabe und die Ausgleichsabgabe gelten, soweit sich aus diesem Gesetz nichts Abweichendes…
Zuständige Aufsichtsbehörde nach diesem Gesetz ist die örtlich zuständige Bezirksregierung. Oberste Aufsichtsbehörde ist das für Gesundheit zuständige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.