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Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft - das Gesetz über die Sparkassen sowie über die Sparkassen- und Giroverbände (Sparkassengesetz – SpkG –) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2004 (GV. NRW. S. 521), - die Artikel 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes und über den Zusammenschluss der Sparkassen- und Giroverbände vom 8. März 1994 (GV. NRW. S. 92), - die Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebes der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen (Sparkassenverordnung – SpkVO –) vom 15. Dezember 1995 (GV. NRW. S. 1255). Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Finanzminister Der Innenminister Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wahlordnung für Sparkassen vom 7. Oktober 1975 (GV. NRW. S. 574), die zuletzt…
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 7. März 1995 (GV. NRW. S.…
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2033 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2034 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der…
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2054 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der…
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung vom 23. Juni 1998 (GV. NRW. S. 435),…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.