Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Polizei kann eine Sache sicherstellen,
um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
um die Eigentümerin oder den Eigentümer oder die rechtmäßige Inhaberin oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen,
wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, und die Sache verwendet werden kann, um
sich zu töten oder zu verletzen,
Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
fremde Sachen zu beschädigen,
die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.
sich zu töten oder zu verletzen,
Die Polizei kann eine Sache sicherstellen,
Die Ordnungsbehörden und die Polizei können eine Sache sicherstellen,
um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
1Die Polizei kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, soweit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.