§ 1 SächsPresseGSächsisches Gesetz über die PresseFreiheit der PresseZitatstelle…Sondermaßnahmen jeder Art, die die Pressefreiheit beeinträchtigen, sind unzulässig. Die §§ 29 und 31 Absatz 1 Nummer 1 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358), in der jeweils geltenden Fassung, sowie die §§ 23 und…Sächsisches Gesetz über die Presse
§ 27 SächsPVDGSächsisches PolizeivollzugsdienstgesetzDurchsuchung und Untersuchung von PersonenZitatstelleTatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Tiere oder Sachen mit sich führt, die nach § 31 sichergestellt werden dürfen,Durchsuchung und Untersuchung von Personen
§ 29 SächsPVDGSächsisches PolizeivollzugsdienstgesetzBetreten und Durchsuchung von WohnungenZitatstelle…Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr Sachen oder Tiere befinden, die nach § 31 sichergestellt werden dürfen.Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
§ 34 SächsPVDGSächsisches PolizeivollzugsdienstgesetzHerausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, KostenZitatstelle…dadurch erneut die Voraussetzungen für eine Sicherstellung eintreten würden. Im Fall des § 31 Absatz 1 Nummer 2 ist die Sache herauszugeben, wenn der Eigentümer oder der rechtmäßige Inhaber der tatsächlichen…Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten
§ 35 SächsPVDGSächsisches PolizeivollzugsdienstgesetzZurückbehaltungsbefugnis, Ermächtigung Dritter zum Empfang von ZahlungenZitatstelle…Sachen, deren Besitz sie auf Grund einer polizeilichen Maßnahme nach § 8 Absatz 1 Satz 1, § 31 oder § 39 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes…Zurückbehaltungsbefugnis, Ermächtigung Dritter zum Empfang von Zahlungen
Art. 13 SN-18192Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates SachsenÄnderung des Sächsischen Gesetzes über die PresseZitatstelle…April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Die §§ 29 und 31 Absatz 1 Nummer 1 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358), in der jeweils geltenden Fassung, sowie die §§ 23 und…Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen