Art. 15 Abs. 1 32016L0097RICHTLINIE (EU) 2016/97 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass im Einklang mit den einschlägigen Gesetzgebungsakten der Union und dem einschlägigen nationalen Recht angemessene und…
§ 214 Abs. 1 Nr. 2 VVGGesetz über den Versicherungsvertrag
zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen anerkennen.
§ 17 Abs. 4 VersVermVVerordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
Wenn der Versicherungsnehmer zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit zwischen ihm und dem Gewerbetreibenden die Schlichtungsstelle nach § 214 Absatz…
§ 15 Abs. 1 Nr. 12 VersVermVVerordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
die Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern angerufen…
§ 14 Abs. 1 UKlaGGesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung können die Beteiligten unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine vom Bundesamt für Justiz für diese…