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Folgende Steuerhoheitsgebiete sind nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 des Gesetzes nicht kooperativ und werden im Anhang I der Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke vom 8. Oktober 2024 (ABl. C 6322 vom 18.10.2024, S. 2) als nicht kooperativ genannt (§ 1 Nummer 1):
Amerikanisch-Samoa (seit dem 24. Dezember 2021),
Anguilla (seit dem 21. Dezember 2022),
Fidschi (seit dem 24. Dezember 2021),
Guam (seit dem 24. Dezember 2021),
Palau (seit dem 24. Dezember 2021),
Panama (seit dem 24. Dezember 2021),
Russische Föderation (seit dem 20. Dezember 2023),
Samoa (seit dem 24. Dezember 2021),
Trinidad und Tobago (seit dem 24. Dezember 2021),
Amerikanische Jungferninseln (seit dem 24. Dezember 2021),
Vanuatu (seit dem 24. Dezember 2021).
Folgende Steuerhoheitsgebiete erfüllen nicht länger die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 des Gesetzes (§ 1 Nummer 2):
Antigua und Barbuda (seit dem 8. Oktober 2024),
Bahamas (seit dem 20. Februar 2024),
Belize (seit dem 20. Februar 2024),
Seychellen (seit dem 20. Februar 2024),
Turks- und Caicosinseln (seit dem 20. Februar 2024).
Abweichend von Absatz 1 sind die Abschnitte 3 und 4 dieses Gesetzes in Bezug auf Steuerhoheitsgebiete, die am 1. Januar 2021 nicht auf der im Amtsblatt der…
der Zeitpunkt, ab dem ein bisher als nicht kooperativ genanntes Steuerhoheitsgebiet die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 nicht länger erfüllt.
Ein Staat oder ein Gebiet (Steuerhoheitsgebiet) ist im Sinne dieses Gesetzes nicht kooperativ, wenn das Steuerhoheitsgebiet eine der Voraussetzungen des § 4…
Ein Steuerhoheitsgebiet ist auch dann nicht kooperativ, wenn es
Ein Steuerhoheitsgebiet ist nicht kooperativ, wenn dieses Steuerhoheitsgebiet keine hinreichende Transparenz in Steuersachen gewährleistet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.