Art 20 Abs. 1 StandOGGesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art 6 ZGÄndG 14Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des seiner Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-19613Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 6 SchRGÄndGGesetz zur Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken, der Schiffsregisterordnung und des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Dieses Gesetz tritt mit dem Beginn des zweiten Kalendermonats nach der Verkündung in Kraft.
Art 7 SGÄndG 13Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 3 am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1.…