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Das Qualitätsmanagementsystem hat regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche durch hochschulinterne und hochschulexterne Studierende, hochschulexterne wissenschaftliche Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis sowie Absolventinnen und Absolventen sicherzustellen; die Hochschule kann die Bewertung der formalen Kriterien eigenständig vornehmen. Zeigt sich dabei Handlungsbedarf, sind die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.
Sofern auf der Grundlage des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule auch Bewertungen von Lehramtsstudiengängen, Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Theologie/Religion, evangelisch-theologischen Studiengängen, die für das Pfarramt qualifizieren, und anderen Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Kombinations- oder Kernfach Evangelische oder Katholische Theologie vorgenommen werden, gelten die Mitwirkungs- und Zustimmungserfordernisse gemäß § 25 Absatz 1 Satz 3 bis 5 entsprechend.
Die für die Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems erforderlichen Daten sind regelmäßig hochschulweit zu erheben.
Die Hochschule hat die Bewertung der Studiengänge des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems unter Einschluss der Voten der externen Beteiligten sowie die ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren und informiert Hochschulmitglieder, die für die jeweilige Hochschule zuständige Rechtsaufsichtsbehörde und bei privaten Einrichtungen auch die Trägerin/den Träger hierüber. Zur Information der Öffentlichkeit stellt sie dem Akkreditierungsrat die Akkreditierungsentscheidungen sowie eine Kurzzusammenfassung der Qualitätsbewertung zur Veröffentlichung zur Verfügung. § 29 Satz 2 gilt entsprechend.