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Masterstudiengänge können nach anwendungsorientiertem oder forschungsorientiertem Profil unterschieden werden. Masterstudiengänge an den künstlerischen Hochschulen können ein besonderes künstlerisches Profil haben. Masterstudiengänge, in denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, haben ein besonderes lehramtsbezogenes Profil. Legt die Hochschule ein Profil fest, ist dies in der Akkreditierung festzustellen.
Bei der Einrichtung eines Bachelorstudiengangs ist festzulegen, ob er grundständig oder weiterbildend ist; bei der Einrichtung eines Masterstudiengangs ist festzulegen, ob er konsekutiv oder weiterbildend ist. Weiterbildende Bachelor- und Masterstudiengänge haben in den Vorgaben zur Regelstudienzeit und zur Abschlussarbeit den grundständigen Bachelorstudiengängen oder den konsekutiven Masterstudiengängen zu entsprechen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen.
Bachelor- und Masterstudiengänge müssen eine Abschlussarbeit vorsehen, mit der die Fähigkeit nachgewiesen wird, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem jeweiligen Fach selbstständig nach wissenschaftlichen oder künstlerischen Methoden zu bearbeiten.