§ 4 SN-2535Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Pauschalgebührensätze für die Benutzung von Einrichtungen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 22. März 1994 Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert
Art. 2 SN-3706Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Eingliederungs-Zuständigkeitsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 2. November 1994 Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert
Art. 4 SN-14178Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Durchführungsverordnung zur SächsBO und weiterer Vorschriften
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 39 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Dresden, den 8. Oktober 2014 Der…
Art. 2 SN-19574Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 18. März 2022 Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller
Art. 4 SN-12174Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik und der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 20. Dezember 2011 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig