§ 39 Abs. 3 SN-18195Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist zu Entwürfen von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, soweit sie das Recht auf informationelle…
§ 36 Abs. 1 Nr. 5 SN-18195Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz
Tätigkeit als Anlaufstelle für den Sächsischen Datenschutzbeauftragten in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen…
§ 25 Abs. 2 SN-18195Sächsisches Datenschutz-Umsetzungsgesetz
Dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten sind im Fall des Absatzes 1 vorzulegen:
§ 65 Nr. 3 SächsJVollzDSGSächsisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz
§ 24 über die Zusammenarbeit mit der oder dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten und § 25 über deren oder dessen Anhörung vor der Inbetriebnahme neu…
Art. 6 Buchst. i 32021D1093BESCHLUSS (EU) 2021/1093 DES RATES vom 28. Juni 2021 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften über den Datenschutzbeauftragten des Rates, die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und Beschränkungen der Rechte betroffener Personen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten des Rates, und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/644/EG des Rates
wird der DSB zu Sitzungen der zuständigen Verwaltungsgremien und Ausschüsse des GSR eingeladen, wenn Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung…