StatOWiZustV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 StatOWiZustV SLVerordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Statistik Vom 5. Mai 1987 § 1Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. § 1