Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet des sozialen Arbeitsschutzes Vom 12. Januar 1977
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 OWiGArbeitsSZustV SL
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