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Der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin wird auf Beschluss des Vorstandes von dem/der Vorsitzenden bestellt.
Der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin leitet die Geschäftsstelle. Er/sie führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vollzieht die Beschlüsse des Vorstandes. Im Rahmen dieser Befugnisse vertritt er/sie das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich. Sind mehrere Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen bestellt, nehmen sie die Aufgaben gleichberechtigt wahr. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung.