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Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Vertreterversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Vorstandsmitglieder dürfen nicht zugleich Mitglieder der Vertreterversammlung sein. Mindestens vier Mitglieder des Vorstandes müssen dem Versorgungswerk angehören.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Versorgungswerks. Er kann einen/eine oder mehrere Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen bestimmen.
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende und einen stellvertretenden Vorsitzenden/eine stellvertretende Vorsitzende. Sie müssen dem Versorgungswerk angehören.
Der/die Vorsitzende leitet den Vorstand und vertritt das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich. Er/sie führt die Aufsicht über den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin.
Der/die stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden/die Vorsitzende.