§ 75 Abs. 2 StBAPONiederschrift
Die Niederschrift ist mit den Prüfungsarbeiten des schriftlichen Teils der Laufbahnprüfung zur Prüfungsakte zu nehmen.
§ 39 Abs. 6 StBAPOPrüfungsablauf, Niederschrift
Die Aufsichtsperson fertigt an jedem Prüfungstag eine Niederschrift über die Durchführung des schriftlichen Teils der Laufbahnprüfung. In der Niederschrift sind…
Anlage 10 StBAPO(zu § 45) Niederschrift über die Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst
Ergebnis der Laufbahnprüfung insgesamt:
§ 62 Abs. 6 StBAPOPrüfungsablauf, Niederschrift
Die Aufsichtsperson fertigt an jedem Prüfungstag eine Niederschrift über die Durchführung der Zwischenprüfung oder des schriftlichen Teils der Laufbahnprüfung.…
Anlage 20 StBAPO(zu § 75) Niederschrift über die Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
Ergebnis der Laufbahnprüfung insgesamt: