§ 1 Abs. 4 StrWPrO NRWPrüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf „Straßenwärter/Straßenwärterin“
Der Koordinierungsausschuss setzt sich aus Mitgliedern der Prüfungsausschüsse zusammen, wobei jeder Prüfungsausschuss mit der gleichen Anzahl an Mitgliedern…
§ 7 Abs. 11 StrWMPrüfungsR NRWFortbildungsprüfungsregelung für die Durchführung von Meisterprüfungen im Ausbildungsberuf „Straßenwärter/Straßenwärterin“
Der Koordinierungsausschuss setzt sich aus Mitgliedern der Prüfungsausschüsse zusammen. Er besteht mindestens aus jeweils einem Mitglied der Arbeitgebergruppe,…
§ 8 Nr. 7 StBAGSteuerbeamtenausbildungsgesetz
die Bildung, die Aufgaben und das Verfahren eines aus einem Vertreter des Bundesfinanzministeriums als Vorsitzendem und je einem Vertreter der obersten…
§ 2 Abs. 13 StrBetrManBAProPONRWPrüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement“ für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Koordinierungsausschuss setzt sich aus Mitgliedern der Prüfungsausschüsse zusammen. Er besteht mindestens aus jeweils zwei Mitgliedern der…
§ 2 Abs. 3 IuDEGZArbVwVbg SLFachinformationssystem Ernährung, Land- und Forstwirtschaft (FISELF) Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Information und Dokumentation im Fachbereich Ernährung, Land- und Forstwirtschaft Vom 23./24./29. März 2000
Der Koordinierungsausschuss setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des Bundes und der an dieser Vereinbarung beteiligten Länder. Die Vertreter der Länder…