Anlage 14 StBAPO
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1950 - 1951)
Bildungseinrichtung
vonDienst- oder AmtsbezeichnungVor- und FamiliennameFinanzamt
Fach*1NotenpunktzahlI.Studienleistungen im HauptstudiumAbgabenrechtSteuern vom Einkommen und ErtragUmsatzsteuerBilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und AußenprüfungBesteuerung der GesellschaftenArbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement*2Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns*2Summe der NotenpunktzahlenDurchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO)(1)Durchschnittsnotenpunktzahl x 5(A)(1) x 5II.Schriftliche ArbeitLeistung der schriftlichen Arbeit(2)Notenpunktzahl x 2(B)(2) x 2
III.Schwerpunktthema(3)Notenpunktzahl(C)(3)SummeA + B + CSumme : 8(A + B + C) : 8Studiennote Hauptstudium (analog § 12 Absatz 3 StBAPO)
Hinweise:*1:Sofern Teilgebiete der nachstehenden Fächer zu einem Fach zusammengefasst werden, kann dieses Fach beurteilt werden.*2:Die Leistungen in den Fächern „Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement“ und „Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns“ werden zusammen bewertet (Summe der Einzelleistungen : 2).
Kenntnis genommen:Ort, DatumOrt, DatumLeitung der Bildungseinrichtung/des FachbereichsVor- und Familienname der beurteilten Person