Anlage 17 StBAPO
(zu § 71 Absatz 4) Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
Anlage 17 StBAPO
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1955 - 1956)
Anlage 17 StBAPO
Der PrüfungsausschussbeiHerrn/FrauDienst- oder Amtsbezeichnung, Vor- und Familiennameüber die Amtsleitung des Finanzamtes
Anlage 17 StBAPO
Ihre Prüfungsarbeiten im schriftlichen Teil der Laufbahnprüfung sind wie folgt bewertet worden: PrüfungsfachNotenpunktzahlAbgabenrechtSteuern vom Einkommen und ErtragUmsatzsteuerBilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und AußenprüfungBesteuerung der GesellschaftenDatenverarbeitung in der Steuerverwaltung ist i. V. m. geprüft worden.Summe der NotenpunktzahlenDurchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO)Note (§ 12 Abs. 3 StBAPO)
Anlage 17 StBAPO
[Hinweis: An dieser Stelle ist eine den landesrechtlichen Bestimmungen entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung anzufügen.]