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Jährlich erstellt die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz im Einvernehmen mit der Finanzverwaltung des Saarlandes eine Übersicht
über die geplanten Fachstudien und Prüfungen an der Fachhochschule für Finanzen,
über die geplanten Teilabschnitte der fachtheoretischen Ausbildung und Prüfungen an der Landesfinanzschule,
über die Zahl der den Finanzverwaltungen beider Länder vorbehaltenen Teilnehmerplätze. Hierzu ist es erforderlich, dass die Finanzverwaltung des Saarlandes der Finanzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz jährlich bis spätestens 1. September schriftlich möglichst verbindlich mitteilt, wie viele saarländische Steueranwärter bzw. Finanzanwärter für die darauf folgenden 3 Jahre im Finanzausbildungszentrum in Edenkoben ausgebildet werden sollen. Hierbei ist den Bedürfnissen der Finanzverwaltungen beider Länder in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen. Die dafür notwendigen Absprachen sollen rechtzeitig getroffen werden,
über die geplanten Fortbildungsseminare für die Beamten des höheren Dienstes während der 18-monatigen Einführungszeit.