StBerFAngEignV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 StBerFAngEignVVerordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung § 1Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft. § 1