§ 145 Abs. 2 StBerGBestellung eines Vertreters
Der Vertreter muß Mitglied einer Steuerberaterkammer sein.
§ 107 Abs. 1 StBerGVerteidigung
Zu Verteidigern im berufsgerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht und vor dem Oberlandesgericht können außer den in § 138 Abs. 1 der Strafprozeßordnung…
§ 55d Abs. 1 StBerGVertretung vor Gerichten und Behörden
Berufsausübungsgesellschaften können als Prozess- und Verfahrensbevollmächtigte beauftragt werden. Sie haben in diesem Fall die Rechte und Pflichten eines…
§ 101 Abs. 3 StBerGEnthebung vom Amt des Beisitzers
Vor der Entscheidung ist der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte zu hören.
§ 102 Abs. 1 StBerGStellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit
Die Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten haben in der Sitzung, zu der sie als ehrenamtliche Richter herangezogen werden, die Stellung eines Berufsrichters.