§ 59b WPOGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Die Mitglieder der Organe der Wirtschaftsprüferkammer (§ 59 Absatz 1) und der Aufgabenkommission, der Prüfungskommission und der Widerspruchskommission sowie…
§ 18 Abs. 5 SächsHKaGSächsisches Heilberufekammergesetz
Die Mitglieder der Kammerversammlung, des Vorstandes, der Ausschüsse und weiterer Gremien üben ihre Funktionen im Ehrenamt aus und haben Anspruch auf eine…
§ 75 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen…
Art. 1 Abs. 5 Nr. 9 SN-1478Gesetz zur Änderung des Sächsischen Heilberufekammergesetzes und des Heilberufezuständigkeitsgesetzes
Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Mitglieder der Kammerversammlung sowie sonstige, im Auftrag der Kammer ehrenamtlich tätige Mitglieder haben…
Art. 2 Abs. 2 SN-20697Gesetz zur Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung sowie zur Regelung von Datenübermittlungsbefugnissen der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen
Die Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Entschädigung für die Auslagen und die versäumte…