§ 61 Abs. 1 WPOGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Beiträge nach Maßgabe der Beitragsordnung zu leisten; die Beitragsordnung kann je nach Tätigkeitsfeld des Mitglieds…
§ 64 Abs. 1 StBerGGebührenordnung
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften sind an eine Gebührenordnung gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch…
Art. 1 Abs. 3 Nr. 8 SN-16817Gesetz zur Anpassung heilberuferechtlicher Vorschriften an die Richtlinie 2005/36/EG
„Die Kammern sind berechtigt, die zur Festsetzung der Beiträge erforderlichen Besteuerungsgrundlagen bei der Finanzverwaltung zu erheben.“