StBerGAufgV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 StBerGAufgV SLVerordnung zur Übertragung von Aufgaben nach dem Zweiten Abschnitt des Ersten Teils des Steuerberatungsgesetzes Vom 7. August 2001 § 1Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. § 1