§ 27 RAVPVVerordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer
Nachrichten dürfen frühestens 90 Tage nach ihrem Eingang automatisch in den Papierkorb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verschoben werden. Im…
§ 17 NotVPVVerordnung über das Notarverzeichnis und die besonderen elektronischen Notarpostfächer
Nachrichten dürfen frühestens 120 Tage nach ihrem Eingang automatisch gelöscht werden.
§ 29 RAVPVVerordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer
Gesperrte besondere elektronische Anwaltspostfächer werden einschließlich der darin gespeicherten Nachrichten sechs Monate nach der Sperrung gelöscht. Wird ein…
§ 20 NotVPVVerordnung über das Notarverzeichnis und die besonderen elektronischen Notarpostfächer
Gesperrte besondere elektronische Notarpostfächer werden einschließlich der darin gespeicherten Nachrichten sechs Monate nach dem Ende der amtlichen Tätigkeit…
§ 86d Abs. 2 StBerGSteuerberatungsgesetz
Zum Zweck der Einrichtung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs übermittelt die Steuerberaterkammer den Familiennamen und den oder die Vornamen…