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Die Gebühr beträgt für 1. die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus 5/10 bis 15/10 2. die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus aus übergebenen Endzahlen (ohne Vornahme von Prüfungsarbeiten) 2/10 bis 6/10 3. den schriftlichen Erläuterungsbericht zu den Tätigkeiten nach Nummer 1 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2). Gegenstandswert ist für die Erstellung eines Vermögensstatus die Summe der Vermögenswerte, für die Erstellung eines Finanzstatus die Summe der Finanzwerte.
Der Steuerberater erhält für die Anfertigung 1.der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte1/10 bis 6/10einer vollen Gebühr nach Tabelle…
Für die Aufstellung eines schriftlichen Erläuterungsberichts zur Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben erhält der…
Für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit eingehender Begründung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 10/10 bis 30/10 der vollen Gebühr nach…
Gegenstandswert bis … EuroVolle Gebühr (10/10) Euro 15 000 72 17 500 80 20 000 88 22 500 93 25 000101 30 000108 35 000117 40 000122 45 000129 50 000138 62…
Das Staatsministerium der Finanzen kann durch Erlass die für die Erstellung der Vermögensrechnung zu übermittelnden Informationen und Unterlagen festlegen sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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