§ 60 Abs. 2 RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Sind Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu bemessen, gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht auch dann, wenn dies nach…
§ 2 Abs. 1 RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Die Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).
§ 9 Abs. 2 GebG NRWGebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Wert zum Zeitpunkt der Beendigung der Amtshandlung maßgebend, soweit die Gebührenordnung…
§ 30 Abs. 2 FamGKGGesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
Sind von einzelnen Wertteilen in demselben Rechtszug für gleiche Handlungen Gebühren zu berechnen, darf nicht mehr erhoben werden, als wenn die Gebühr von dem…
§ 36 Abs. 2 GKGGerichtskostengesetz
Sind von einzelnen Wertteilen in demselben Rechtszug für gleiche Handlungen Gebühren zu berechnen, darf nicht mehr erhoben werden, als wenn die Gebühr von dem…