SteinkohleFinG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 SteinkohleFinGInkrafttretenGesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 § 7Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 7