Stellenobergrenzenverordnung für den kommunalen Bereich (Stellenobergrenzenverordnung - StellobVO) Vom 25. Januar 2008
Diese Verordnung gilt für die Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie sonstige der Aufsicht des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport unterstehende Körperschaften des öffentlichen Rechts.
§ 1 StellobVO
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