StFG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietAllgemeines Wirtschaftsrecht§ 15 StFGErrichtung des FondsGesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds · Abschnitt 2, Teil 1§ 16 BarrierefreiEs wird ein Fonds des Bundes unter der Bezeichnung „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF –“ errichtet.