§ 27 Abs. 5 VersG NRWVersammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wer bei Versammlungen Waffen oder Gegenstände entgegen § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 mit sich führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit…
§ 24 Abs. 1 Nr. 4 SächsVersGSächsisches Versammlungsgesetz
Waffen entgegen § 9 Absatz 1 Nummer 1 oder sonstige Gegenstände entgegen § 9 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 2 auf dem Weg zu einer Versammlung oder…
§ 27 Abs. 1 VersammlGGesetz über Versammlungen und Aufzüge
Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen…
§ 52 Abs. 5 WaffGWaffengesetz
In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der…
§ 51 Abs. 2 WaffGWaffengesetz
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der…